24homecare GmbH vermittelt selbständige Personenbetreuerinnen, die auf ihre Fachkenntnisse sowie auf ihre sprachlichen Kenntnisse überprüft worden sind.
In der Regel wechseln sich zwei Personenbetreuerinnen alle 4 bis 6 Wochen ab. Da sie während dieser Zeit bei der zu betreuenden Person wohnen, ist über 24 Stunden eine Anwesenheit der Personenbetreuerinnen gewährleistet.
Unsere Leistungen :
- Telefonische Beratung zur 24-Stunden-Betreuung
- Kostenloser Erstbesuch durch 24homecare zur Einschätzung des Betreuungsbedarfs
- Kostenloses Angebot zur 24-Stunden-Betreuung
- Auswahl und Vermittlung von geeigneten selbständigen Personenbetreuungskräften
- Durchführung der Anmeldung der Betreuungskräfte bei der Gewerbebehörde und der Sozialversicherung, sowie laufende administrative Unterstützung der Betreuungskräfte
- Unterstützung bei der Vertragsgestaltung und dem Förderansuchen
- Bei Ausfall einer Betreuungskraft wird für die zu betreuende Person eine weitere Betreuung sichergestellt
- Regelmäßige Besuche zur Sicherstellung der Qualität
- Organisation des Fahrtendienstes bis zu Ihrem Haus
Darüber hinaus ist die Erreichbarkeit von 24homecare GmbH auch am Wochenende und an Feiertagen gegeben:
Welche Tätigkeiten dürfen Personenbetreuerinnen durchführen?
1. Haushaltsnahe Dienstleistungen wie z.B.:
2. Unterstützung bei der Lebensführung wie z.B.:
3. Pflege und Delegation von Tätigkeiten:
Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG § 3b (1) sind PersonenbetreuerInnen befugt, im Einzelfall einzelne pflegerische Tätigkeiten an der betreuten Person auszuüben, wenn aus medizinischer / pflegerischer Sicht keine Gründe dagegen sprechen (d. h. wenn die Gesundheit der betreuten Person durch die Durchführung der Tätigkeit nicht gefährdet ist).